Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Bei der Petrol Design GmbH (nachstehend auch „Wir“) handelt es sich um ein Unternehmen, das sich insbesondere auf den Entwurf, die Planung und den Vertrieb von temporären Bauten im Ausstellungs- und Veranstaltungsbereich sowie von gewerblichen Innenräumen und Ladenlokalen spezialisiert hat.
  2. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Petrol Design GmbH zu seinen Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  3. Die nachfolgenden Bestimmungen richten sich nur an Kunden, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, also als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.

 

§ 2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und mit einer Gültigkeitsdauer versehen.
  2. Der Kunde kann das Angebot innerhalb der Gültigkeitsdauer annehmen. Eine verspätete Annahme durch den Kunden gilt als neuer Antrag des Kunden, die von uns innerhalb einer Frist von 14 Tagen angenommen oder abgelehnt werden kann.

 

§ 3 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrages ist insbesondere die Planung, der Entwurf, der Aufbau sowie die Überlassung temporärer Bauten gegen Entgelt für eine zuvor bestimmte Vertragslaufzeit zu einem zuvor vereinbarten Termin.
  2. Zur Ausführung unserer Dienstleistungen zu dem vereinbarten Preis benötigen wir wegen enger Termingrenzen und kurzer Vorlaufzeiten vom Kunden innerhalb der im Einzelfall vereinbarten Frist Informationen, Güteklassifizierungen oder Quellenlieferungen (Basisinformationen), um die Herstellung, Lieferung und ggf. erforderliche Nachbearbeitung von Artikeln innerhalb unserer kalkulierten Vorlaufzeit sicherstellen zu können. Welche Informationen wir zur Vertragsdurchführung benötigen, wird dem Kunden nach Vertragsschluss mitgeteilt. Der Kunde verpflichtet sich, uns solche zur Leistungserbringung nötigen Informationen innerhalb der im Einzelfall vereinbarten Frist zu übermitteln.
    Werden uns solche zur Leistungserbringung nötigen Informationen nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt, so können wir uns, soweit uns die Vertragsdurchführung mangels solcher Informationen unmöglich ist, vom Vertrag lösen. Insofern gilt § 6 Ziffern 2 Punkt 1 und 3 dieser Vereinbarung. Soweit eine Vertragsdurchführung weiterhin trotzdem möglich bleibt, so sind wir berechtigt, dem Kunden die uns infolge der nicht oder nicht rechtzeitigen Mitteilung verursachten Mehrkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
  3. Wir behalten uns bei Vorliegen von uns nicht verschuldeter zwingender Gründe, insbesondere des Stellens von Auflagen des Veranstalters an uns, oder im Falle höherer Gewalt vor, unsere Leistung den veränderten Umständen anzupassen und entsprechende Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
  4. Eine wesentliche Veränderung der in unserem Eigentum stehenden Bauten ist, soweit es sich um Substanzveränderungen handelt, dem Kunden nicht gestattet. Abweichendes kann mit uns vereinbart werden.
  5. Wir übernehmen in keinem Fall die Gewähr für die vom Kunden angestrebten Ver-wendungszwecke. Ausschließlich der Kunde ist verantwortlich für die Eignung der von uns erbrachten Leistungen für seine Zwecke.
  6. Eine Gebrauchsüberlassung der Bauten an Dritte ist nicht zulässig.

 

§ 4 Behördliche Vorschriften

  1. Der Kunde ist für die Einhaltung behördlicher Brand- und Strahlenschutz- sowie der Unfallverhütungsvorschriften bei Ausstellungen und Veranstaltungen voll verantwortlich. Eine Verantwortlichkeit unsererseits besteht hierfür nicht.
  2. Der Kunde hat uns rechtzeitig mitzuteilen, welche Auflagen und Bestimmungen einzuhalten sind, damit wir bei Vertragsdurchführung die Einhaltung der Auflagen und Bestimmungen gewährleisten können. Erfolgt diese Mitteilung an uns nicht oder nicht rechtzeitig vor Ausstellungs- bzw. Veranstaltungsbeginn, sind wir für die Nichteinhaltung der Auflagen und Bestimmungen nicht verantwortlich. Der Kunde hat uns, soweit ihn ein Verschulden trifft, von der Haftung gegenüber Dritten freizustellen.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Preise sind grundsätzlich Netto-Preise und werden zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
  2. Kurzfristige Preiserhöhungen sind vom Kunden zu tragen, es sei denn, dass unsere Leistung innerhalb von vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll.
  3. Mit Abschluss des Vertrages wird der Gesamtbetrag zur Zahlung fällig. Eine ordnungsgemäße Rechnung wird von uns an den Kunden übersandt.
  4. Die Rechnungssumme ist innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Skontoabzug zu begleichen. Bankgebühren bei Überweisungen aus dem Ausland gehen zu Lasten des Kunden.
  5. Die vollständige und fristgerechte Bezahlung der Rechnungssumme ist Voraussetzung und Bedingung für die Vertragserfüllungsverpflichtung von uns.
  6. Zahlt der Kunde innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist nicht, so kommt der Kunde in Verzug, es sei denn die Nichtleistung beruht auf einem Umstand, den er nicht zu vertreten hat. In diesem Fall können wir Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz vom Kunden verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schaden bleibt vorbehalten.
  7. Bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, können wir dem Kunden schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist, sind wir berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und/oder – bei Verschulden des Kunden – Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es in den gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen nicht. Wir sind berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schadensersatz geltend zu machen, 30% des Gesamtpreises als Schadensersatz zu fordern, wobei der Nachweis des Schadens nicht erforderlich ist. Der Schadensersatz ist dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
  8. Kurzfristige Preiserhöhungen sind vom Kunden zu tragen, es sei denn, dass unsere Leistung innerhalb von vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll.
  9. Mit Abschluss des Vertrages wird der Gesamtbetrag zur Zahlung fällig. Eine ordnungsgemäße Rechnung wird von uns an den Kunden übersandt.
  10. Die Rechnungssumme ist innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Skontoabzug zu begleichen. Bankgebühren bei Überweisungen aus dem Ausland gehen zu Lasten des Kunden.
  11. Die vollständige und fristgerechte Bezahlung der Rechnungssumme ist Voraussetzung und Bedingung für die Vertragserfüllungsverpflichtung von uns.
  12. Zahlt der Kunde innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist nicht, so kommt der Kunde in Verzug, es sei denn die Nichtleistung beruht auf einem Umstand, den er nicht zu vertreten hat. In diesem Fall können wir Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz vom Kunden verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schaden bleibt vorbehalten.
  13. Bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, können wir dem Kunden schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist, sind wir berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und/oder – bei Verschulden des Kunden – Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es in den gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen nicht. Wir sind berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schadensersatz geltend zu machen, 30% des Gesamtpreises als Schadensersatz zu fordern, wobei der Nachweis des Schadens nicht erforderlich ist. Der Schadensersatz ist dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
  14. Der Kunde wird von der Zahlung nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert ist.
  15. Eine Teilleistung ist dem Kunden nicht gestattet.

 

§ 6 Kündigung und Rückgabepflicht

  1. Die ordentliche Kündigung des Vertrages innerhalb der vereinbarten Laufzeit ist vorbehaltlich anderweitiger einzelvertraglicher Regelungen der Parteien ausgeschlossen.
  2. Wir behalten uns vor, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Einer der Kündigung vorausgehenden Abmahnung bedarf es nicht. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Nichtübermittlung bzw. nicht rechtzeitige Übermittlung der für unsere Leistungserbringung nötigen Informationen gemäß § 3 Ziffer 2, soweit uns die Vertragsdurchführung mangels solcher Informationen unmöglich ist oder Absage der Messe, Veranstaltung durch die Veranstalter.
  3. Soweit der Vertrag durch uns außerordentlich gekündigt wurde, hat der Kunde, soweit ihn ein Verschulden trifft, uns den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen, insbesondere den entstandenen Aufwand wie Stundenleistungen durch Planung, Projektierung, Gestaltung, Lagerkommissionierung oder Herstellungskosten oder uns durch Unterlieferanten in Rechnung gestellte Leistungen.
  4. Nach Vertragsende hat der Kunde die uns gehörenden Gegenstände komplett zurückzugeben. Gibt der Kunde die Gegenstände nach Vertragsende nicht zurück, so können wir für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung den vereinbarten Preis verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen.
  5. Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung wird hierdurch nicht berührt.
  6. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

§ 7 Haftung des Kunden    

  1. Der Kunde haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für alle Beschädigungen an den im Eigentum oder berechtigten Besitz von uns befindlichen Gegenständen, die er oder einer seiner Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen rechtswidrig und schuldhaft herbeigeführt hat, insbesondere bei Beschädigung der Gegenstände durch Befestigungen, Einbohrungen oder anderen Einwirkungen auf der Oberfläche und Tragwerken. Veränderungen oder Verschlechterungen an den überlassenen Gegenständen infolge des vertragsgemäßen Gebrauchs hat der Kunde nicht zu vertreten.
  2. Die Ersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt, in dem Zeitpunkt, in dem wir die überlassenen Gegenstände zurückerhalten.

 

§ 8 Versicherung durch Kunden

Für eine Versicherung gegen Brand, Diebstahl und andere vergleichbare Fälle der Beschädigung der uns gehörenden und dem Kunden überlassenen Gegenstände hat der Kunde selbst zu sorgen und dies sicherzustellen.

 

§ 9 Gewährleistung

  1. Ein Mangel des Vertragsgegenstandes liegt nicht vor bei unerheblicher Minderung der Tauglichkeit. Ferner liegt kein Mangel vor bei Ausbleiben der vom Kunden erwarteten Besucher, Absatzschwierigkeiten der angebotenen Ware oder Dienstleistungen.
  2. Treten Mängel auf, die die Gebrauchstauglichkeit des Objekts wesentlich herabsetzen, so hat der Kunde diesen uns unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, so ist er zum Ersatz des uns entstehenden Schadens verpflichtet. Außerdem verliert er sein Recht zur Minderung sowie auf Schadensersatz, soweit wir infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnten. Nimmt er die Anzeige vor, und ist die Mangelbeseitigung erfolglos, unzumutbar oder unmöglich, so hat der Kunde nur die gesetzlichen Ansprüche auf Minderung und außerordentliche Kündigung. Minderungsansprüche sind aber ausgeschlossen, wenn der Mangel auf einer Ursache außerhalb unserer Sphäre beruht.
  3. Wir haften nicht für Mängel, die auf das Verschulden des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückgeführt werden können.
  4. Garantien bzgl. der Beschaffenheit der überlassenen Gegenständen werden nicht abgegeben.

 

§ 10 Haftungsbeschränkungen

  1. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Sachmängel wird ausgeschlossen.
  2. Im Übrigen ist die Haftung einschließlich des Verhaltens seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur dann, wenn wesentliche oder typische Vertragspflichten verletzt werden. Dabei handelt es sich um Pflichten, die die Vertragsdurchführung erst ermöglichen.
  3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde.
  4. Die Einschränkungen der Ziffern 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  5. Dies gilt nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder entsprechenden Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten ebenfalls nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.

 

§ 11  Nutzungs- und Urheberrecht

  1. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urhebergesetz, dessen Bestimmungen auch dann gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
  2. Ohne Zustimmung von uns dürfen Entwürfe, Roharbeiten, und Reinzeichnungen weder im Original noch bei Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt uns für jeden einzelnen Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe der Hälfte der vereinbarten Gesamtvergütung zu verlangen. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ist ausgeschlossen, es sei denn dem Kunden liegt lediglich ein fahrlässig verursachter wiederholter Verstoß zur Last.
  3. Die gelieferten Werke dürfen ausschließlich für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache und einmalige Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt und bedarf der schriftlichen Einwilligung. Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Kunden über.
  4. Wiederholungsnutzungen oder Mehrfachnutzungen sind honorarpflichtig. Es unterliegt dem Kunden die vollständige Nutzungsabsicht zu Vertragsbeginn bekannt zu machen und zu vereinbaren. Anderenfalls bedürfen die den ursprünglichen Nutzungsumfang überschreitenden Nutzungsrechte, Wiederholungen oder Adaptionen der schriftlichen Einwilligung. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung durch uns.
  5. Wir haben das Recht, auf den von uns erstellten Werken und für den Fall einer entsprechenden Vervielfältigung auch auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine schuldhafte Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt uns zum Schadensersatz in Höhe von 30% des Gesamtpreises als pauschalen Schadensersatz zu fordern, wobei der Nachweis des Schadens nicht erforderlich ist. Die Möglichkeit bei entsprechendem Nachweis eines höheren Schadens einen höheren Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Der Schadensersatz ist dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
  6. Über den Umfang der Benutzung steht uns ein Auskunftsanspruch zu.

 

§ 12 Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, während der gesamten Dauer der Zusammenarbeit sowie auch nach Beendigung dieses Vertrages, absolute Vertraulichkeit und Stillschweigen gegenüber Dritten über alle schützenswerten Vorgänge und Daten zu bewahren. Jede Partei wird diese Verpflichtung an die mit den Aufgaben befassten Personen und Erfüllungsgehilfen weitergeben und diese ebenfalls zum Stillschweigen verpflichten.

 

§ 13 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt, auch wenn diese ihren Geschäftssitz im Ausland innehält, deutsches Recht; die Geltung des UN-Kaufrechts in seiner jeweiligen Fassung ist ausgeschlossen.
  2. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und uns der jeweilige Sitz der Petrol Design GmbH, derzeit Starnberg.
  3. Nebenabreden zu dem jeweiligen Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind; etwas anderes gilt dann, wenn eine gesetzlich unbeschränkbare Vertretungsmacht besteht oder eine Rechtsscheinsvollmacht vorliegt.
  4. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

Starnberg 2011